Mit ziemlich großer Sicherheit wird sich die Krebsvorsorge im kommenden Jahr verändern. Die jährliche Krebsvorsorge bleibt bestehen, ab dem 20. Lebensjahr wird einmal jährlich die Inspektion der Scheide, das Abtasten des Unterbauches und ein „PAP-Abstrich“ vom Gebärmutterhals von der Krankenkasse bezahlt. Ab dem 30. Lebensjahr kommt das Abtasten der Brust dazu. Neu wird eine Regelung ab dem 35. Lebensjahr sein. Es soll nicht – wie bisher – einmal jährlich der PAP-Abstrich durchgeführt werden, sondern alle 3 Jahre eine Kombination von PAP-Abstrich und HPV-Test. Bisher ist der HPV-Test eine IGeL-Leistung. In den zwei Jahren „dazwischen“ wird dann der PAP-Abstrich jedoch nicht von den Krankenkassen übernommen. In den nächsten Monaten wird bestimmt einiges dazu in den Medien diskutiert und veröffentlicht werden. Lassen Sie sich nicht verunsichern, dass genaue Vorgehen ist noch nicht abschließend geklärt. Ich werde Sie selbstverständlich zeitnah informieren. Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, melden Sie sich gerne telefonisch in der Praxis.